AGB

Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Alle früheren Vereinbarungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Gewünschte Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Verkaufsabschlüsse durch unsere Vertreter und bei telefonisch getätigten Aufträgen. Gegenbestätigungen des Käufers / Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Preise:

Alle Preise sind Richtpreise und verstehen sich freibleibend in Euro zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in unseren Rechnungen gesondert aufgeführt. Bei starken Kursschwankungen (insbesondere US$ zu Euro) ändern sich die Einkaufspreise entsprechend ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers.

Zwischenhandelsausschluss:

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zur Weiterveräußerung an Endkunden. Der Zwischenhandel mit unseren Produkten wird völlig ausgeschlossen.

Lieferungsbedingung:

Lieferungsmöglichkeit bleibt für jeden hereinkommenden Auftrag vorbehalten. Genannte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten jedoch als unverbindlich. Teillieferungen sowie die Lieferung gleichwertiger Alternativartikel behalten wir uns vor. Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder Lieferzeitüberschreitungen können nicht gestellt werden. Mit der ein- oder erstmaligen Belieferung des Käufers / Bestellers außerhalb einer Partnervereinbarung ist keine Verpflichtung zur weiteren Belieferung dieses Käufers durch uns verbunden.

Auftragsstornierung:

Bestehende Aufträge können nur unter Setzen einer schriftlichen 14tägigen Nachfrist und bei nicht Einhaltung dieser Nachfrist zur Auslieferung, schriftlich storniert werden. Sofern Gegenstand unserer Leistungen eine Sonderanfertigung ist, sind wir berechtigt, vom Käufer / Besteller bei Auftragsbestätigung eine Zahlung von 50% des Kaufpreises zu verlangen. Der Restkaufpreis ist mit Bereitstellungsanzeige zur Zahlung fällig. Sonderanfertigungen können sobald diese auf Wunsch des Käufers / Bestellers angefertigt oder produziert wurden nicht mehr storniert werden!

Abnahmepflicht des Käufers:

Der Käufer ist verpflichtet, den erkauften Gegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme können wir von entsprechend gesetzlich verankerten Rechten Gebrauch machen. Verlangen wir Schadensersatz so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

Mindermengenzuschlag:

Bei Bestellungen bis € 50,- erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 7,50.

Versand:

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers / Bestellers ab Lager Idstein oder Montagebetrieb. Falls nichts anderes vereinbart, bleibt die Wahl der Verpackung und der Versandart uns überlassen. Wir erheben für alle Aufträge eine Versandkostenpauschale von € 12,00 pro Paket bzw. € 22,00 für komplette Räder innerhalb Deutschlands. Nachlieferungen, die durch unser Verschulden entstehen, werden ohne jegliche Kostenberechnung frei nachgeliefert oder einer nächsten Sendung beigepackt. Bei anderen, vom Kunden vorgeschriebenen Versandarten, wie Expressgut und dergleichen, werden dem Käufer / Besteller die Mehrkosten berechnet. Ausgenommen sind Lieferungen, die nicht ab unserem Lager Idstein erfolgen können. Für diese Sendungen sind die gesamten Fracht & Verpackungsspesen in jedem Falle vom Käufer / Besteller zu tragen. Für Exportlieferungen werden die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen:

Bei Erstbelieferung von Neukunden erfolgt die Rechnungserstellung generell per Vorkasse bzw. per Nachnahme. Eventuell vereinbarte Skontobestimmungen gelten nicht für rabattierte Produkte, Sondereditionen und Sonderverkaufsaktionen. Wenn nicht anders vereinbart, haben Zahlungen spätestens 15 Tage nach Rechnungsdatum netto Kasse zu erfolgen. Ein Bankeinzug erfolgt am Tag der Auslieferung. Bei unberechtigter oder mangels Deckung erfolgter Lastschriftretoure berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr inkl. entstandener Bankspesen von € 20,00. Zahlungen sind nur rechtskräftig, wenn sie an unsere Kasse oder auf ein von uns angegebenes Bank- oder Postbankkonto geleistet werden. Bei Überweisung auf Bank- oder Postbankkonto gilt als Tag des Zahlungseingangs das Datum der Gutschrift durch Bank oder Postbank, bei Schecks der Tag des Eingangs bei unserer Kasse, jedoch vorbehaltlich Gutschrift durch die Bank. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden die tagesüblichen Debetzinsen berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche behalten wir uns vor. Bei Bekannt werden einer Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Wir sind in diesem Falle auch berechtigt, alle bestehenden Liefer- und Kreditvereinbarungen sowie Gebietsvereinbarungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Weiterveräußerung oder Weiterverwendung der von uns gelieferten Waren tritt der Käufer hiermit im Voraus diejenigen Forderungen an uns zur Sicherung unserer Kaufpreisforderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverwendung gegenüber seinen Abnehmern auf Entrichtung der Gegenleistung (Kaufgeld, Vergütung usw.) zustehen. Der Käufer ist bis auf Widerruf zur Einziehung der uns abgetretenen Gegenleistung berechtigt und verpflichtet. Die hierfür vereinnahmten Beträge sind als Eigentum treuhändisch zu behandeln bzw. sofort an uns bis zum Ausgleich unserer Forderung zu überweisen. Der Käufer ist verpflichtet, uns jederzeit auf Verlangen eine genaue Aufstellung der uns nach dem Inhalt dieser Bedingungen abgetretenen Ansprüche einzureichen und sowohl die von uns gelieferten noch vorhandenen Waren, wie auch die abgetretenen Außenstände auszusondern und zu unserer Verfügung zu halten. Diese Verpflichtung besteht insbesondere bei Zahlungseinstellungen oder nach Einleitung gerichtlicher und außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen. Von der erfolgten Aussonderung ist ggf. der Konkursverwalter oder Vergleichsverwalter in Kenntnis zu setzen. Der Käufer bzw. Besteller ist auch verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die uns gehörenden Waren oder Ansprüche unverzüglich mitzuteilen. Bei Rücknahme von Waren infolge Zahlungsverzug oder sonstiger Vereinbarung werden die Bearbeitungskosten mit 15 % des Rechnungswertes zuzüglich der entstandenen Transport- und Verpackungskosten in Abzug gebracht.

Mängel:

Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen. Bei ordnungsgemäß gerügten und anerkannten Mängeln besteht lediglich eine Verpflichtung zur Zurücknahme der Ware. Ersatzlieferung fehlerfreier Ware bleibt vorbehalten. Schadenersatzansprüche, auch solche die durch Material- oder Konstruktionsfehler erwachsen, sowie Vergütung für entgangenen Gewinn lehnen wir ab. Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige oder durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird jede Haftung aufgehoben. Bei Waren, die unter Fabrikgarantie verkauft werden, wird nur insoweit eine Haftung übernommen, als von Seiten der betreffenden Lieferwerke Ersatz geleistet wird. Die gesonderten Garantiebestimmungen in der STORCK Garantiekarte sind zu beachten.

Gewährleistung:

Alle Teile oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer - einen Sachmangel aufweisen, sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt der Gefahrenübergabe vorlag. Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Wird dies verweigert, sind wir insoweit von der Sachmängelhaftung befreit. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer / Besteller vom Vertrag zurücktreten. Sachmängel verjähren in zwölf Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Der Käufer / Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Käufer / Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers / Bestellers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Erfolgt die Mängelrüge zu unrecht, sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden vom Besteller ersetzt zu verlangen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstanden sind. Werden von Käufer / Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen, bestehen für diese und daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Käufers / Bestellers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen.

Haftung:

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer / Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit dem Käufer / Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht , ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine weitere Haftung auf Schadensersatz als oben vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Rücksendung / Umtausch:

Gelieferte Ware kann nur mit unserer vorhergehenden schriftlichen Zustimmung und bei Erstattung der dadurch entstehenden Kosten umgetauscht werden. Der Rücksendung muss ein Begleitschein / Retourennummer (wird telefonisch von uns vergeben) beigefügt sein, der den Grund der Rücksendung enthält. Dies ist Grundlage für eine Bearbeitung. Gelieferte Ware, die auf Wunsch des Käufers / Bestellers extra bestellt und angefertigt wurde (zum Beispiel: Rahmen die sich zum Zeitpunkt der Bestellung nicht an Lager befanden und angefertigt wurden), kann bei einwandfreier Ausführung in keinem Fall zurückgenommen werden. Weitere Voraussetzungen für die Rücksendung: Artikel sind bei uns gekauft. Die Rücksendung erfolgt innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum. Der dem Käufer mit diesen Geschäftsbedingungen ausgehändigte (CD) Rücksendebegleitschein wird komplett ausgefüllt und Lieferschein und Rechnungskopie liegen der Rücksendung bei. Die Ware und Verpackung befindet sich in wiederverkaufsfähigem Zustand und in der aktuellen Verpackung. Die Rücksendung erfolgt frachtfrei. Warenrücksendungen, welche diese Retourenregelung nicht erfüllen, können nicht bearbeitet werden und werden dem Käufer auf dessen Kosten zurückgesandt.

Transportschäden:

Der Käufer/ Besteller muss ankommende Sendungen von Bahn, Post oder Spediteur sofort auf ihren äußerlichen Zustand sowie die Kartonanzahl überprüfen und eventuelle Beschädigungen sofort auf dem Frachtbrief oder auf der Rollkarte bestätigen lassen. Ebenso müssen bei der Zustellung durch UPS, fehlende oder beschädigte Kartons bestätigt werden. Die Schadensmeldung ist uns unverzüglich einzusenden.

Abbildungen:

Abbildungen gelten immer nur als annähernd und sind ohne Verbindlichkeit für uns, da viele Artikel ständig Veränderungen, Verbesserungen und Neuerungen unterworfen sind. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Zusendungen von Katalogen und Preislisten verpflichten uns nicht zur Lieferung. Unerlaubte Weitergabe der Händlerunterlagen an Dritte oder andere Unternehmen sowie Nachdruck derselben, auch in geänderter Form, werden strafrechtlich verfolgt.

Händlerpflichten beim Weiterverkauf:

Die Übergabe von Fahrrädern an den Endkunden darf nur in fahrfertigen und verkehrstüchtigen Zustand erfolgen. Der Käufer / Besteller muss Wartungshefte, Betriebsanleitungen und Garantiekarte an den Endkunden übergeben. Der Käufer / Besteller muss die ausgefüllte Garantiekarte innerhalb von vier Wochen an uns senden. Der Käufer / Besteller muss den Endkunden auf die Notwendigkeit hinweisen, in angemessener Zeit eine Inspektion des Fahrrades durchführen zu lassen. Für Umbauten oder Veränderungen, die der Käufer / Besteller ohne unsere Zustimmung vornimmt, haften wir nicht. Der Käufer / Besteller muss dem Endkunden Rahmen und Kompletträder in der passenden Rahmengröße verkaufen, für Schäden die durch falsche insbesondere zu kleine Rahmenhöhen entstehen haften wir nicht. Der Käufer / Besteller muss den Endkunden im Beratungsgespräch auf den Einsatzzweck des Rahmen oder Fahrrades hinweisen und Ihn ordnungsgemäß beraten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Für alle Lieferungen und Zahlungen aufgrund der vorstehenden Bedingungen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Idstein. Als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen aufgrund der vorstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gilt für beide Teile das Amtsgericht Wiesbaden als vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt jeder Käufer / Besteller die vorstehenden Bedingungen als für ihn als rechtsverbindlich an.

Sonstiges:

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers / Bestellers aus dem mit dem uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Besteller = Käufer

Anforderungen der Coface Finanz GmbH

Liefer- und Zahlungsbedingungen:

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Abtretungsgebot:

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

Anwendbares Recht:

Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss von UN Kaufrecht.

Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Mainz.

Fälligkeit der Ansprüche des Factors gegenüber dem Debitor:

Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

Leistung:

Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Bankverbindungen der Coface Finanz GmbH, Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf dieses Institut übertragen.

Einfacher Eigentumsvorbehalt (Kontokorrent-/Saldoklausel (Geschäftsverbindungsklausel)):

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorausabtretungsklausel:

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer - nach Verarbeitung/Verbindung -zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel:

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.

Übersicherungsklausel:

Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um maximal 20% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.